Die Mitgliedschaft endet:
Die Austrittserklärung hat schriftlich zum Schluss des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gegenüber dem Vorstand zu erfolgen.
Über die Höhe seines Mitgliedsbeitrages entscheidet jedes Mitglied selbst. Die Mitgliederversammlung setzt einen Mindestbeitrag fest. Der Mindestbeitrag kann für natürliche Personen und für Fördermitglieder unterschiedlich sein.
Organe des Vereins sind: